Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag
Unter dem Solidaritätszuschlag versteht man eine Abgabe, die zur Finanzierung der Folgekosten des Wiederaufbaus Deutschlands erhoben wurde. Der Soli stellt eine Steuer dar und wird in der Höhe von 5.5 % von der Einkommensteuer von Unternehmen und Bürger erhoben.
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Rentenversicherung
Arbeitsmarkt