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Die Vereinten Nationen (UNO)

Die Vereinten Nationen (UNO)

Aufbau Der UN (5 Organe)

  1. Die Generalversammlung
    • Jedes Mitglied hat eine Stimme
    • Zuständig für Fragen des internationalen Friedens und der Sicherheit, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und der Entwicklung, des Rechts und der Humanitären Hilfe.
    • Legt das Budget der UN fest
    • treffen sich einmal in Jahr
    • besteht aus alles Mitgliedsstaaten
  2. Der Sicherheitsrat
    • Besteht aus 15 Mitgliedern (5 ständige und 10 nicht-ständige Mitglieder)
    • Zuständig für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
    • Kann Sanktionen verhängen oder militärische Maßnahmen beschließen
  3. Der Internationale Gerichtshof
    • Zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten und für Gutachten zu rechtlichen Fragen
  4. Das Sekretariat
    • Führt die Entscheidungen der UN durch
    • Geleitet vom Generalsekretär
  5. Die Wirtschafts- und Sozialrat
    • Zuständig für Fragen des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und der Entwicklung

Es gibt noch weitere Sonderorganisationen und spezielle Programme, die an spezifischen Themen im Zusamenhang mit der UN arbeiten. Zum Beispiel UNICEF.

Beteiligung Von Konflikten

  • Sanktionen
  • Einrichtung einer politischen Mission (UN-Friedensmissionen)
  • Sicherheitsrat
    • kann beschließen welche Maßnahmen zu ergreifen sind: z.B. Sanktionen verhängen
    • Waffengewalt kann keine Maßnahme sein
    • Kann die Vereinten Nation dazu auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen
    • Sanktionen
    • Blockaden
    • Wenn das nichts bringt, kann er dies auch mit Waffengewalt machen
  • Peacekeeping
    • Traditionelles Peacekeeeping
      • statische Überwachung von Friedens- und Waffenstillstandsabkommen
      • Bildung einer Pufferzone zwischen den Konfliktparteien
    • Multidimensionales Peacekeeping
      • Etablierung einer vorübergehenden Sicherheitspräsenz
      • Gleichzeitige Bearbeitung der Konfliktursachen
    • Robustes Peacekeeping
      • Multidimensionales Peacekeeping
      • zusätzlich die Erlaubnis zur Anwendung von Gewalt zur Verteidigung des Mandats

Konzept Der Schutzverantwortung

Das Prinzip der Schutzverantwortung ermächtigt demnach zum internationalen Eingreifen - notfalls unter Einsatz von Gewalt - wo schwerste Menschenrechtsverletzungen die Bevölkerung gefährden.

  • der Staat selber ist für den Schutz seines Landes und seiner Gebiete verantwortlich
  • wenn der Staat dem nicht nach kommt, ist die UNO verantwortlich

Kritik an Dem Konzept

  • Sie sei nicht neutral, da sie der Parteipolitik der Großmächte verhaftet bleibe
  • ihre universelle Gültigkeit sei nicht glaubhaft, zumal kein Konsens über die Bedingungen für die Geltendmachung von R2P bestehe
  • als Konsequenz mangelnder Neutralität und Universalität stehe ihre Legitimität infrage

Repräsentationskriterien Für Den Sicherheitsrat

Traditionell

  • Siegermächte WW II
  • China (Bevölkerungsreichstes Land)

Reformvorschläge

  • wirtschaftliche Stärke
  • Bevölkerungsreichste Länder
  • Repräsentanz verschiedener Kontinente